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Verkehrsunfälle sind alltäglich. Trotzdem ist nahezu jeder Unfall für den Betroffenen ein traumatisches Erlebnis. Auch wenn die Schuldfrage eindeutig erscheint und die gegnerische Versicherung eine kurzfristige Regulierung in Aussicht stellt, sollte man sich deshalb über den Umfang seiner Rechte und vor allem seiner Ansprüche durch einen spezialisierten Anwalt seines Vertrauens beraten lassen und diesen ggf. mit der Schadensabwicklung betrauen. Es ist naheliegend, dass die gegnerische Partei/Versicherung nicht objektiv beraten kann und will, sondern im günstigen Fall nur an einer schnellen Abwicklung interessiert ist, wobei nicht unbedingt alle Ansprüche, insbesondere Schmerzensgeldansprüche, voll befriedigt werden. Leider sind viele nicht darüber informiert, dass jeder Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz der Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung durch den Unfallgegner hat, auch wenn dessen Versicherung bereits eine Regulierung zugesagt hat.
Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV sowie seiner jahrelangen Erfahrung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, insbesondere der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen, kann RA Lange auch auf diesem Gebiet seinen Mandanten eine optimale Interessenvertretung garantieren.
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